Saarbrücker Bäder: Ab Freitag Zutritt mit 3G-Nachweis
Ab Freitag, 4. März, gilt wieder in den Schwimmbädern die 3G-Regel (vollständig geimpft, genesen oder getestet). Kinder unter 6 Jahren sowie Schüler, die im Rahmen eines schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden, sind von der Regelung befreit. Im Eingangsbereich gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Kombibäder samstags durchgehend geöffnet
3G-Regel in den Bädern: geimpft, genesen oder getestet - Stadtwerke Saarbrücken / KSK
3G-Regel in den Bädern: geimpft, genesen oder getestet - Stadtwerke Saarbrücken / KSK
3G-Regel in den Bädern: geimpft, genesen oder getestet - Stadtwerke Saarbrücken / KSK
Die beiden Kombibäder in Altenkessel und Fechingen haben ab dem 5. März samstags durchgehend von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das Hallenbad in Dudweiler hat weiterhin samstags von 8 bis 13 Uhr für die Öffentlichkeit offen. Ab 13 Uhr nutzen ausschließlich Schwimmschulen und -vereine das Bad.
3G-Regel im Überblick:
- geimpft à 14.Tage nach 2. Impfung
- genesen à maximal 90 Tage (3 Monate)
- getestet negativer Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt oder PCR-Test maximal 48 Stunden alt