Haus- und Badeordnung / Cannabisverbot

Haus- und Badeordnung für die Saarbrücker Bäder

Eingang Schwimmbad Fechingen - VVS

Eingang Schwimmbad Fechingen - VVS

Eingang Schwimmbad Fechingen - VVS

Haus- und Badeordnung

Die Stadtwerke Saarbrücken Bäder GmbH laden Sie zu einigen Stunden aktiver Freizeitgestaltung und Erholung in angenehmer Atmosphäre ein.

Unsere Mitarbeiter beraten Sie fachkundig und hören gern Ihre Wünsche und Anregungen. Voraussetzung für einen angenehmen Aufenthalt aller Besucher der Bäder sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme.

In Ihrem eigenem Interesse bitten wir Sie daher, die Haus- und Badeordnung sowie die Ratschläge und Anweisungen unserer Mitarbeiter zu beachten. Sie dienen der Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Saarbrücker Bäder einschließlich der Eingangsbereiche und  Außenanlagen und vor allem auch Ihrer Sicherheit.

Die Haus- und Badeordnung finden Sie hier zum Download:

 

Haus- und Badeordnung Mai 2024
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Cannabisverbot in den Saarbrücker Bädern

Cannabisverbot in den Saarbrücker Bädern - AdobeStock

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Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen (vgl. Konsumcannabisgesetz - KCanG) in Deutschland legalisiert.

Für die Schwimmbäder sind die gesetzlichen Konsumverbote (§ 5 Konsumverbot - KCanG) relevant. Zum einen ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten (§ 5 Konsumverbot, Abs. 1, KCanG).

Darüber hinaus ist der Konsum von Cannabis in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite verboten (§ 5 Konsumverbot, ABs. 2, Nr. 4, KCanG). Eine Sichtweite ist gemäß KCanG nicht mehr bei einem Abstand von mehr als 100 Metern von dem Eingangsbereich gegeben (§ 5 Konsumverbot, Abs.2, Satz 2, KCanG).

Somit ist in den Saarbrücker Bädern jeglicher Konsum von Cannabis in allen Bereichen, einschließlich der Freiflächen sowie in einem Umkreis von 100 Metern von deren Eingangsbereich, gesetzlich verboten.